Rechtlicher Rahmen und Governance
Die Stiftung fungiert nicht als Privatsammlung. Es ist Teil eines rechtlichen, umsichtigen und dokumentierten Rahmens mit Überprüfung der betroffenen Organisationen.
Überwachter Ansatz
Entscheidungen und Verfahren werden von juristischen Fachkräften (Notaren, Rechtsberatern) begleitet, um den geltenden Verpflichtungen nachzukommen und Unklarheiten zu vermeiden.
Berechtigte Begünstigte
Es können nur nachweisbare Strukturen, organisierte Projekte und Organisationen untersucht werden.
Was die Stiftung nicht tut
Keine Direktzahlung, keine Geldzusage an Privatpersonen, keine Transaktionen außerhalb eines sicheren Rahmens und keine formlosen Zahlungsaufforderungen.
Wesentliche Klarstellungen
-
Werden die Mittel an Privatpersonen ausgezahlt?
Nein. Die Mittel sind für nachweisbare und überwachte Strukturen, Organisationen oder Projekte bestimmt.
-
Wie werden Projekte ausgewählt?
Jede Akte wird nach der Auswirkung, Konformität, Ernsthaftigkeit der tragenden Struktur und der Lesbarkeit der übermittelten Dokumente bewertet.
-
Fallen Gebühren an?
Nein. Die Stiftung verlangt keine Vorschüsse, keine formlosen Zahlungen und genehmigt keine Transaktionen außerhalb eines sicheren Rahmens.
-
Wer überwacht die Verfahren?
Die Verfahren werden in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung und mit der Unterstützung qualifizierter Fachkräfte befolgt.
Senden Sie eine Zusammenarbeit
Organisationen, die ein Projekt vorstellen möchten, können eine strukturierte Datei zur Prüfung einreichen. Jede Anfrage wird mit Urteilsvermögen und nach öffentlichen Kriterien geprüft.
Kontaktieren Sie die Stiftung